Dr. Winkler GmbH & Co. KG  –  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich: Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  1. Preise: Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preisen 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.

Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, ab Werk Ainring einschließlich normaler Verpackung.

  1. Versand: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  1. Lieferzeit: Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Nachlieferfrist von 4 Wochen muss vom Käufer akzeptiert werden, beginnend nach Ablauf des Liefertermins, der vom Verkäufer bestätigt sein muss. Kriegs- Betriebs- Verkehrsstörungen, Arbeitskampf oder allgemeiner Rohstoffmangel, sowie Verfügungen höheren Ortes oder Fälle höherer Gewalt befreien ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung ohne Schadensanspruch für den Käufer. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Wird die Ware, durch Verschulden des Käufers nicht rechtzeitig abgenommen, hat der Verkäufer das Recht, nach 10 Tagen Nachfrist, eine Rückstandsrechnung zu erstellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

  1. Reklamation: Mängelrügen müssen unverzüglich nach der Ablieferung der Ware erfolgen, Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, ist- ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen.
  1. Zahlung: Die Zahlung der Rechnungen hat in der Reihenfolge der Fälligkeiten, nach Rechnungsdatum, zu erfolgen. Bei Banküberweisungen gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung. Diskont-, Einzugs- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen von uns schriftlich bestätigt sein. Wir sind berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.
  1. Zahlungsverzug: Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und Mahnkosten berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungen, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keinen weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen verpflichtet.
  1. Eigentumsvorbehalt:
    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur gänzlichen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, Eigentum des Verkäufers. Es gelten die Regel für Vorbehaltsware: Bei der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware ist jeder Eigentumserwerb des Käufers ausgeschlossen.
    • Bei Verarbeitung von Waren anderer Herkunft, erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren, den diese zum Zeitpunkt der Verarbeitung haben. Alle Anwartschaftsrechte, die zu einem Eigentumserwerb durch den Käufer führen können, tritt dieser an den Verkäufer ab.
    • Alle Forderungen der Käufer aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gehen mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Verkäufer über, gleichgültig ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
    • Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsganges veräußern, be- oder verarbeiten oder mit Ware anderer Herkunft verbinden. Erfüllt der Käufer eine ihm dem Verkäufer gegenüber obliegende Verpflichtung nicht pünktlich oder treten Umstände ein, welche die Rechte des Verkäufers als gefährdet erscheinen lassen, so kann der Verkäufer die Vorbehaltsware ohne weiteres in unmittelbaren Besitz nehmen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Verbindlichkeiten gesetzt zu haben.
  1. Werkzeuge: An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die Kosten dafür einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzen, sowie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist Traunstein ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben für die mit uns getätigten Abschlüsse keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.